Die vierte Beihilfenverordnung GD Nr. 176/2022 („aiuti-quater“-Dekret) - die wichtigsten Neuerungen
Bozen, 7. December 2022
Mit der vierten Beihilfenverordnung (sog. „Aiuti-quater-Dekret“ - GD Nr. 176 vom 18.11.2022) wurden weitere wichtige Maßnahmen zur Unterstützung der steigenden Energiekosten, andere Unternehmensförderungen und weitere Steuervergünstigungen erlassen.
Die vierte Beihilfenverordnung Nr. 176/2022 ist am 19.11.2022, dem Tag nach seiner Veröffentlichung, in Kraft getreten und wird in nächster Zeit in ein Gesetz umgewandelt; die hier kommentierten Maßnahmen könnten daher noch Änderungen und Ergänzungen unterliegen.
Die wichtigsten Maßnahmen werden im Folgenden erläutert.
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