Die Aufschubverordnung DL Nr. 198/2022 - Wesentliche Neuerungen
Bozen, den 27 Januar 2023
Durch die Aufschubverordnung (umgangssprachlich Milleproroghe) DL Nr. 198 vom 29.12.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 303 vom 29.12.2022, wurden zahlreiche Fristverlän-gerungen beschlossen. Das genannte Dekret ist am 30.12.2022, dem Tag nach seiner Veröffentli-chung, in Kraft getreten und es befindet sich nun im Zuge der Umwandlung in ein Gesetz; dabei könnten zahlreiche Bestimmungen ergänzt oder abgeändert werden.
In der Folge werden die wesentlichen Neuerungen von DL Nr. 198/2022 analysiert.
Art. 3, Abs. 1 DL Nr. 198/2022 verlängert die Frist für die Vorlage der IMU-Erklärung 2022 neu-erlich, und zwar vom 31.12.2022 auf den 30.6.2023. Diese betrifft:
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