Kapitalgesellschaften - Konzessionsgebühr - Jahresgebühr für Vidimierungen

Bozen, den 7  März 2023

Mit vorliegender Kurzmitteilung wollen wir Sie an die jährlich am 16. März fällige Konzessionsgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher der Kapitalgesellschaften erinnern.

Die Vereinfachungsverordnung ist Die Zahlungspflicht betrifft, wie erwähnt, nur die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH). Von der pauschalen Jahresgebühr befreit sind die Genossenschaften, die einfachen Konsortien und die Niederlassungen in Italien ausländischer Gesellschaften, nicht dagegen die Konsortien mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

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